Rechtsanwalt und Steuerberater Heidefeld konnte in einem aktuellen Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 14 K 70/23 E) einen wichtigen Erfolg für seine Mandanten erzielen. Der Fall betraf eine Rückforderungsforderung des Finanzamts in Höhe von 57.431,03 Euro, die auf vermeintlich falsch eingetragene ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilen ausländischer Investmentfonds zurückzuführen war.
Zwischen 2018 und 2020 erhielten die Steuerpflichtigen erhebliche Erstattungen in Höhe von etwa 57.000 Euro. Grund für diese Erstattungen waren Eintragungen in den Steuererklärungsformularen, die auf den Anweisungen des Finanzamts basierten. Die Steuerpflichtigen trugen ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilen ausländischer Investmentfonds ein, die nach den Vorgaben des Finanzamts „noch nicht dem Steuerabzug unterworfen“ waren.
Im Jahr 2021 stellte das Finanzamt fest, dass die Eintragungen fehlerhaft waren, und forderte die Rückzahlung der Erstattungen. Die Rückforderung belief sich auf exakt 57.431,03 Euro. Die Steuerpflichtigen wandten sich daraufhin an Rechtsanwalt und Steuerberater Heidefeld, um gegen die Rückforderungsbescheide vorzugehen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 14 K 70/23 E konnte Rechtsanwalt und Steuerberater Heidefeld darlegen, dass die Eintragungen der Mandanten auf den spezifischen Anweisungen des Finanzamts basierten. Aufgrund dieser Umstände seien die Rückforderungen des Finanzamts rechtswidrig.
Nach intensiver rechtlicher Auseinandersetzung und einer mündlichen Verhandlung gab das Finanzamt dem Klagebegehren der Steuerpflichtigen schließlich statt. Es kam nicht zu einem Urteil, da das Finanzamt seine Rückforderung aufgab und den Steuerpflichtigen damit erlaubte, die Erstattungen zu behalten.
Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, bei Unklarheiten oder Fehlentscheidungen des Finanzamts rechtzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt und Steuerberater Heidefeld konnte durch seine Expertise im Steuerrecht und seine umfassende Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden einen erheblichen finanziellen Verlust für seine Mandanten abwenden.
Für Steuerpflichtige, die ähnliche Probleme mit Rückforderungen des Finanzamts haben, ist dieser Fall ein ermutigendes Beispiel dafür, dass es sich lohnen kann, gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen. Die richtige rechtliche Unterstützung kann dabei den entscheidenden Unterschied machen.
Der erfolgreiche Abschluss dieses Falls unterstreicht die Kompetenz von Rechtsanwalt und Steuerberater Heidefeld im Steuerrecht und zeigt, dass Steuerpflichtige sich nicht scheuen sollten, ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Mit der richtigen Strategie und fundierter rechtlicher Beratung können Steuerpflichtige unrechtmäßige Rückforderungen erfolgreich abwehren.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung steht Ihnen Rechtsanwalt und Steuerberater Heidefeld gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre steuerrechtlichen Angelegenheiten optimal zu klären und Ihre Interessen zu schützen.